Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte - Europawahl 09.06.2024

EUD

Informationen über die Ausstellung einer Wahlkarte 

Schriftlich (auch per E-Mail, Telefax oder über https://www.meinewahlkarte.at/41344/wahl): 

• bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 5. Juni 2024)

• bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist. 

Mündlich (persönlich, nicht telefonisch): 

• bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr). 


Was wird bei der Antragstellung benötigt? 

Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument: • ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Pass, Führerschein, Personalausweis) 

Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität: • Angabe der Passnummer • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde Bei einer elektronischen 

Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur „ID-Austria“ benötigen Sie keine weiteren Dokumente. Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.

29.04.2024 10:11