Parkzeiten in Kurzparkzonen beachten!
Für die öffentlichen Parkplätze im Innenstadtbereich wurde vom Gemeinderat bereits vor einigen Jahren eine Kurzparkzone verordnet. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge auf diesen Flächen für eine Dauer von maximal 90 Minuten abgestellt werden dürfen.
Die Einhaltung dieser Verordnung wird von der Firma SECUROP kontrolliert und Verstöße dagegen an die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach als Strafbehörde gemeldet. Besonders wichtig ist dabei die von außen gut sichtbare Anbringung einer entsprechend eingestellten Parkuhr hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs.
Von der Stadtgemeinde Rohrbach-Berg werden daher Parkuhren aufgelegt, die kostenlos beim Stadtamt oder im Tourismusbüro abgeholt werden können.
Die Dauerparkplätze befinden sich im Randbereich der Innenstadt - in der Hanriederstraße, der Akademiestraße und der Bahnhofstraße bzw. Am Teich oberhalb der Bezirkshauptmannschaft.
Auf der Rückseite der Parkuhr sind alle öffentlichen Parkplätze und Kurzparkzonen nummeriert und auf einem Plan dargestellt. Nehmen Sie dieses Serviceangebot der Stadtgemeinde in Anspruch und besorgen Sie sich rechtzeitig Ihre Parkuhr.
Kurzparkzone
MO-FR von 7:00 - 18:00 Uhr
SA von 08:00 - 12:00 Uhr
Kurzparkzone RCR-Parkplatz (Müller)
MO - SA 8:30 - 19:00 Uhr