Parkzeiten in Kurzparkzone beachten!

geparkt

Parkzeiten in Kurzparkzone beachten!

Für die öffentlichen Parkplätze im Innenstadtbereich wurde vom Gemeinderat bereits vor einigen Jahren eine Kurzparkzone verordnet. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge auf diesen Flächen für eine Dauer von maximal 90 Minuten abgestellt werden dürfen.

Von der Stadtgemeinde Rohrbach-Berg werden Parkuhren aufgelegt, die kostenlos beim Stadtamt oder im Tourismusbüro abgeholt werden können.

Kurzparkzone 

MO-FR von 7:00 - 18:00 Uhr

SA von 08:00 - 12:00 Uhr

Kurzparkzone RCR-Parkplatz (Müller)

MO - SA 8:30 - 19:00 Uhr


Parkuhr

27.08.2021 07:46