zusätzliche außerschulische Förderungen

lernen

Die vergangenen zwei Jahre waren pandemiebedingt für die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Lehrkräfte durch Schulschließungen, Fernunterricht und Quarantänemaßnahmen äußerst herausfordernd. Die Kinder konnten dem Unterricht zeitweise nur schwer folgen. Aufgrund der Vorgaben der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie waren auch externe Nachhilfen für Schülerinnen und Schüler in der gewohnten Form nicht mehr möglich. Die Eltern mussten diese zusätzlichen Aufgaben ab diesem Zeitpunkt selbst übernehmen, soweit sie dazu zeitlich und fachlich überhaupt in der Lage waren. Die Schülerinnen und Schüler sind nach wie vor gefordert, Lerndefizite zu kompensieren. Umso wichtiger ist es, dass sie  nach Phasen des Distanzunterrichts jegliche Unterstützung bekommen, um den Schulstoff zu bewältigen bzw. um Lerndefizite auszugleichen. Gleichzeitig müssen auch die Lehrkräfte entlastet werden.

Aus diesem Grund hat das Land Oberösterreich in enger Abstimmung mit der Bildungsdirektion eine Förderaktion initiiert, die den Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell unterstützen soll. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern. Vor allem sollen Lerndefizite aufgrund der Pandemie ausgeglichen bzw. eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden.

Für diese Förderinitiative wird ein Fördertopf von 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Richtlinien für die Förderung wurden in der heutigen Sitzung der Oö. Landesregierung beschlossen und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Um die Fördermittel zielgerichtet einsetzen zu können, wird die Förderung jenen Schülerinnen und Schülern zuerkannt, bei denen die verantwortlichen Lehrkräfte über die Fördermöglichkeiten an der Schule hinaus noch zusätzlichen Förderbedarf sehen. Dementsprechend bitten wir die Schulleitung bzw. die verantwortlichen Lehrkräfte um die Antragsstellung. Aus verwaltungsökonomischen Gründen ist die Antragsstellung ausschließlich online möglich.


Förderkriterien:

  • Hauptwohnsitz des Schülers/der Schülerin in Oberösterreich.
  • Anträge können seitens der Schule für Schülerinnen und Schüler im Pflichtschulalter von der 1. bis 9. Schulstufe gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt mittels Online-Formular auf www.familienkarte.at über die jeweilige Schuldirektion unter Angabe der Schulkennzahl, der Daten der Schülerin bzw. des Schülers (Vor- und Nachname), Geburtsdatum, Schulstufe und Klasse sowie des Namens (Vor- und Nachname) und der Adresse eines Erziehungsberechtigten sowie des Unterrichtsgegenstandes, in welchem Nachhilfebedarf besteht.
  • Geförderte Nachhilfe beschränkt sich auf die Hauptgegenstände Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite lebende Fremdsprache.
  • Die Schülerin bzw. der Schüler wird zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits nach den gegebenen Möglichkeiten an der Schule gefördert.
  • Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schülerin bzw. Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommerferien inkl. Sommerferien) in Form eines Gutscheines.
  • Nachhilfeunterricht muss bei einer deklarierten professionellen Nachhilfeeinrichtung, welche mit dem Land Oberösterreich eine entsprechende Vereinbarung hat, in Anspruch genommen werden.
  • Der an die Eltern übermittelte Gutschein ist bei einer deklarierten Nachhilfeeinrichtung einzulösen.
  • Die Nachhilfeeinrichtung verrechnet die eingelösten Gutscheine mit dem Land Oberösterreich.
  • Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schülerin bzw. Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien).
  • Die Gutscheine werden direkt von der Nachhilfeeinrichtung mit dem Familienreferat des Landes OÖ online abgerechnet.


150 EUR Gutschein - kostenlose Nachhilfe

Das Land Oberösterreich hat einen Fördertopf für außerschulische kostenlose Nachhilfe für Familien eingerichtet. Bis zu zwei Millionen Euro aus Mitteln des Budgets des Familienreferates stehen zur Verfügung.
Das Land OÖ bietet einen Nachhilfe-Gutschein 150 Euro pro Schüler und Semester an. Die LernFamilie bietet noch zusätzlich 100 Euro Nachhilfe an.
Eltern erhalten somit 250 Euro pro Semester bzw. 500 Euro pro Schuljahr an kostenloser Nachhilfe. Die LernFamilie, gemeinsam mit dem Land OÖ und dem Familienreferat, leistet damit eine spürbare Entlastung für alle Familien in dieser schwierigen Zeit.

Was wird gefördert?

Gefördert wird Nachhilfe in den Hauptgegenständen MathematikDeutschEnglisch bzw. einer zweiten lebenden Fremdsprache. Es wird sowohl Gruppen- als auch Einzelunterricht gefördert. Der Unterricht sollte als Präsenzunterricht erfolgen, kann aber auch als Online-Nachhilfe stattfinden.
Nicht gefördert werden die Nachhilfe für alle weiteren Unterrichtsgegenstände, die Aufgabenbetreuung, die Einschreibegebühren bei Nachhilfeeinrichtungen, die Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler im häuslichen Unterricht sowie außerordentliche Deutschförderkurse.

Wie bekomme ich den Nachhilfe-Gutschein?

  1. Schulbestätigung holen
    Die Schule muss das Formular Schulbestätigung unterschreiben. Am einfachsten das ausgedruckte Formular beim Sekretariat vorlegen.
  2. Nachhilfeförderung beantragen
    Auf der Homepage der Familienkarte muss von den Eltern oder der Schule das Formular Nachhilfe-Gutschein beantragen ausgefüllt werden. Mit der Schulbestätigung wird anschließend der Gutschein beantragt.
  3. Gutschein einlösen
    Sobald Sie den Gutschein per E-Mail erhalten haben, kann dieser bei der LernFamilie eingelöst werden und Sie bekommen automatisch zusätzlich 100 EUR zum Nachhilfe-Gutschein.

Details zur Nachhilfe-Förderung

  • Gefördert werden die Hauptgegenstände Mathematik, Deutsch, Englisch bzw. eine zweite lebende Fremdsprache.
  • Anträge können im Pflichtschulalter von der 1. bis 9. Schulstufe gestellt werden.
  • Der Schüler wird zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits nach den gegebenen Möglichkeiten an der Schule gefördert.
  • Die Förderhöhe beträgt 150 Euro + 100 Euro bei Einlösung in der LernFamilie pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien) in Form eines Gutscheines.
  • Hauptwohnsitz des Kindes in Oberösterreich
  • Nachhilfeunterricht muss bei einer deklarierten professionellen Nachhilfeeinrichtung in Anspruch genommen werden wie z.B. der LernFamilie.
  • Die Nachhilfeeinrichtung verrechnet die Gutscheine direkt mit dem Land Oberösterreich.
  • Nicht gefördert werden die Nachhilfe für alle weiteren Unterrichtsgegenstände, die Aufgabenbetreuung, die Einschreibegebühren bei Nachhilfeeinrichtungen, die Nachhilfe für Schüler im häuslichen Unterricht, der private Nachhilfeunterricht sowie außerordentliche Deutschförderkurse.

03.06.2022 07:44